§1 Abs.1
Es müssen mindestens 8 Mitglieder der Verteidiger Fraktion auf dem Server online sein, um ein Gebiet angreifen zu können.
§1 Abs.2
Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, Fraktionen zu sanktionieren, wenn es zum
Aktivitäts Druck gegenüber den Mitgliedern kommt. Gangwar ist eine Nebenbeschäftigung und wird nicht als “Must Have” hingestellt, sondern wird als Freizeitaktivität deklariert.
§1 Abs.3
Staatsfraktionen sowie neutrale Fraktionen haben nicht das privileg am Gangwar teilzunehmen.
§1 Abs.4
Solange das Gangwar läuft ist man verpflichtet zu “Incen” (rein zu fahren), wenn man einmal angefahren ist.
Zeit Spielerei sowie absichtliches Fernbleiben vom Gebiet, weil man gewinnt - wird sanktioniert.
§1 Abs.5
Jegliche Privat Fahrzeuge sind verboten.
§1 Abs.6
(1) Der DriveBy von Fahrzeug zu Fahrzeug, ist im Gangwar erlaubt. VDM oder sonstige Dinge sind zu unterlassen!
(2) Der DriveBy mit der Micro SMG ist deaktiviert und auch verboten.
§1 Abs.7
Gangwar ist “OOC” (Out of Character Zone), ihr landet in eine anderen Dimension. Es ist verboten zu beleidigen, zu hetzen oder jegliche Art von Personenbezogenen Dingen zu sagen, um den Spieler gegenüber zu verletzen.
Ausnahme bei dieser Regelungen sind Sachen, um die Bad Fraktion zu pushen und motivieren. Beispiel: “ Los Pusht die Fotzen “, Die können nichts die “netten Menschen”.
Es versteht sich von selbst, dass natürlich die gegnerische Partei nicht verletzt werden soll, sondern als Motivation für seine Truppe dient.
§1 Abs.8
Es ist verboten Personen die außerhalb der Zone sind, zu erschießen, anzuschließen oder jegliche Art zu verletzten.
§1 Abs.9
Nur in der dementsprechenden Zone (riesigen Kreis in Rot) wird sich bekämpft.
§1 Abs.10
Die Bad Fraktion ist verpflichtet sich dementsprechend zu kleiden, wichtige Erkennungsmerkmale, sowie mindestens 1 Teil der Fraktions Farbe zu tragen (Oberteil oder Hose).
Sodass die Spieler wissen, auf welche Partei sie schießen.
Sollte es zur gleichen Farbe kommen z.B. Weiß gegen Weiß.
Bitten wir euch, dass eine Fraktion nachgibt und sich z.B. ein schwarzes Oberteil anzieht.
Damit klar erkenntlich ist, wer zu welcher Fraktion zugehörig ist.
§1 Abs.11
Eine Fraktion darf nur maximal 3 Gangwar Gebiete haben.
§1 Abs.12
Sobald man in der Gangwarzone ist (riesigen Kreis in Rot), darf man nicht wieder rausgehen, sowie rausfahren. Man fightet im Gebiet bis zum Tod.
§1 Abs.13
Das Serverteam behält sich vor die Gangwarzone durch Inaktivität zu entziehen.
§1 Abs.14
Die Meta Regelung bleibt im Gangwar weiterhin bestehen. Kommunizieren außerhalb vom Spiel ist strengstens untersagt.
§1 Abs.15
(1) An einem Gangwarpunkt darf maximal nur eine Person von einer Fraktion warten und den Gangwar starten.
(2) Sollten mehrere Parteien den einen Gangwarpunkt angreifen wollen, so gilt das Recht des Ersten, der am Gangwarpunkt war.
(3) Des Weiteren darf nur eine Gangwarzone zum selben Zeitpunkt von einer Fraktion angegriffen werden. Das Abcampen von mehreren Gangwarpunkten ist untersagt.
Jegliche Missachtung der Regelung führt zu einer Sanktion.
§1 Abs.16
Das Benutzen und Betreten von tatsächlichen Dächern innerhalb des Gangwar, ist verboten.
§1 Abs.17
Die Regel über demolierte Fahrzeuge (platte Reifen) wird im Gangwar außer Kraft gesetzt.
§1 Abs.18
(1) Die Gegenpartei aus der Zone zu pitten ist untersagt !
(2) Das Rumpitten außerhalb der Zone ist untersagt !
(3) Das Reinpitten in die Zone wird Toleriert.
§1 Abs.19
Ein Gangwar darf nur mit mindestens 7 Mitgliedern angegriffen werden und sind mit der Mindestanzahl verpflichtet anzugreifen.
§1 Abs.20
Das Benutzen der Marksman, des MG's, innerhalb des Gangwar, ist nicht erlaubt.
§1 Abs.22
(1) Sofern eine Fraktion einen Gangwar startet, muss diese innerhalb von 5 Minuten bereits im Gangwar sein und mindestens volle 7 Mann vorweisen können.
(2) Eine Fraktion darf nicht länger als 5 Minuten lang außerhalb der Zone warten.
§1 Abs.23
(1) Das gezielte abcampen und verbleiben in vorteilhaften Gebäuden wie z.B. Parkhäusern, Banken, diverse Einrichtungen, um den Gegner das GW sehr zu erschweren ist untersagt.
(2) Das gezielte abcampen am Zoneneingang ist ebenso untersagt
§2 Abs.1
Während des Raubes darf nicht in das Labor geflüchtet werden.
§2 Abs.2
Es müssen mindestens 6 Mitglieder der Verteidiger Fraktion auf dem Server online sein, um ein Labor angreifen zu können.
§2 Abs.3
Das Serverteam behält sich vor das Labor durch Inaktivität zu entziehen.
§2 Abs.4
Nur Angreifer und Verteidiger dürfen sich im Kampf um das Labor einmischen. Jede weiteren Partei zählt unter Drittpartei Regelung.
§2 Abs.5
Um das Labor kämpft man mit seinem eigenen Bestand. Sollte man im Kampf fallen, somit stirbt man und die New Life Regelung tritt in Kraft. Die Reanimation durch einen Medic ist möglich.
§2 Abs.6
Das Labor und der Kampf darum, ist keine RP freie Zone. Durch diese können RP Stränge entstehen und ausgespielt werden.
§2 Abs.7
Bugusing, Cheats, Hacking, Modding, jeglicher Verstoß der auch im CalienteCity Regelwerk vermerkt ist, ist auch hier zu unterlassen.
§2 Abs.8
Sobald der Angriff gestartet ist, darf sofort auf die andere Partei das Feuer eröffnet werden. Call wird nicht benötigt.
§2 Abs.9
Das Vermieten und Verkaufen von Laboren ist untersagt. Diese können nur durch einen Kampf eingenommen werden.
§2 Abs.10
(1) Die Einnahme eines Labor ist kein RP-Grund einen Base Raid zu vollziehen oder eine Forderung zu stellen.
(2) Als Folgemaßnahmen sind folgende Dinge erlaubt:
Gespräch mit der Gegenpartei suchen
Erneut das Labor angreifen
§2 Abs.11
Wenn Fraktion A das Gangwargebiet von Fraktion B angreift, jedoch Fraktion B das Gangwar nicht anfährt und stattdessen das Labor der Fraktion A angreift. Darf Fraktion A das Labor verteidigen und bei dieser Ausnahme frühzeitig das Gangwar verlassen.
§2 Abs.12
Eine Fraktion darf maximal 1 Labor besitzen.
§2 Abs.13
Der Kampf um das Labor findet ausschließlich am Labor und im unmittelbaren Nahbereich statt.
§2 Abs.14
In den letzten 15 Minuten vor dem Restart darf kein Angriff gestartet werden.
§2 Abs.15
Nach dem Fight, darf nur die Gewinner Partei hochgeholt werden. Die Verlierer Partei muss ausbluten und darf nicht hochgeholt werden, um diese zu zinken.
§2 Abs.16
Bei einem Laborkampf darf nur mit einer Mitgliederzahl von 20 Membern teilgenommen werden.
§3 Abs.1
(1) Mitglieder einer Staatsfraktion und Zivilisten dürfen an diesem Event nicht teilnehmen.
(2) Das Event ist lediglich für Bad Fraktionen.
(3) Die ersten beiden Parteien die an der Babbel sind dürfen ohne Schussankündigung schießen.
(4) Dieses Event darf nur mit Frakfahrzeugen angefahren werden.
(5) Die Babbel darf nicht verlassen werden.
§3 Abs.2
An diesem Event darf nur mit einer Mitgliederzahl von 15 Member teilgenommen werden.
§3 Abs.3
Nach dem Kampf um dem Behälter ist es verboten, die Gegenparteien wiederbeleben zu lassen.
§3 Abs.4
Der Kampf um die Lootdrop darf im RP nicht verwendet werden und es dürfen ebenfalls keine RP Stränge dadurch aufgebaut werden.
§3 Abs.5
Bei einem Lootdrop müssen mindestens 2 Personen von der eigenen Fraktion anfahren um ihn ausrauben zu dürfen.
§3 Abs.6
Die Babbel darf nicht von anderen Fraktionen abgecampt werden.