§2 Abs.1
Das Leben von eurem RP Charakter ist das Wichtigste, deshalb sollte man es nicht umsonst aufs Spiel setzen. Es ist euer höchstes Gut.
§2 Abs.2
Sinnloses Angreifen anderer Mitspieler ohne RP Hintergrund, nennt man RDM (Random Deathmatch) ist strengstens untersagt. (Schusswaffen, Nahkampf etc.)
§2 Abs.3
Sinnloses Anfahren bzw. Überfahren von anderen Mitspielen nennt man VDM (Vehicle Deathmatch) und ist strengstens untersagt.
Ein Roleplay Hintergrund liegen bei folgenden zwei Beispielen vor.
Beispiel 1: Ein Spieler entfernt sich nach mehreren Aufforderungen nicht von deinem Auto.
Beispiel 2: Bei der Flucht ist das einmalige Überfahren erlaubt, wenn die Gegenpartei vor deinem Fahrzeug steht, um dein Leben zu schützen.
§2 Abs.4
PowerRP, der anderen Partei keinen Ausweg zu lassen, ist strengstens untersagt (bsp. Spring von einer Brücke oder ich töte dich).
§2 Abs.5
Metagaming, das Verwenden von OOC Informationen ist strengstens verboten! ( Der Aufenthalt in Discord während dem IC sein ist untersagt und wird mit einem 3 Tage ban bestraft! )
§2 Abs.6
(1) FailRP, unrealistisches Verhalten, ist strengstens untersagt!
(2) Das absichtliche Crashen mit einem Flugobjekt in jenes Andere zählt als FailRP!
§2 Abs.7
(1) Sollte man sich mit einer Staatsfraktion in einer Verkehrskontrolle befinden, muss man die RP-Situation gerecht ausspielen, dies gilt für beide Parteien.
(2) Es darf ohne triftigen RP-Hintergrund nicht in einem Schussgefecht enden, dementsprechend verhaltet euch normal und es sollte nichts passieren.
(3) Eine Verkehrskontrolle ist keine Grundlage für eine Durchsuchung einer Person.
(4) Eine maskierte Person sollte zunächst durch mündliches Auffordern die Möglichkeit erhalten, die Maske auszuziehen. Sollte er dies nicht nachkommen, ist eine verdächtige Situation gegeben und erst dann ist das Durchsuchen einer Person legitim.
§2 Abs.8
§2 Abs.9
Man darf sich nicht als Mitglied einer Staatsfraktion ausgeben! Man darf keine Staatsfahrzeuge stehlen, sofern man nicht in einer lebensbedrohlichen Lage ist.
§2 Abs.10
Combat Logging, das Ausloggen in einer RP Situation, ist strengstens untersagt! Wenn man ins Wasser flüchtet, gilt dies als RP-Flucht.
§2 Abs.11
(1) Mediziner genießen die Unantastbarkeit, jedoch verfällt diese, wenn es einen triftigen Roleplay Hintergrund gibt.
(2) Triftige Gründe sind das Agieren und Handeln gegen den Willen einer Gewinnerpartei, ausgenommen hierbei sind sogenannte „Anfahrtssperren“, schwere Beleidigungen stellen ebenfalls einen triftigen Grund dar.
(3) Anfahrtssperren dürfen nur aus wichtigen Gründen, wie einer Entführung , mehrfacher Beleidigung oder die Eröffnung eines Schussgefechtes auf Mediziner, ausgesprochen werden
(4) Mediziner dürfen nicht bedroht werden, um medizinische Leistungen zu erzwingen
(5) Sollte ein Mediziner im Konflikt erschossen werden, so darf dieser von einem anderen Mediziner gerettet werden, muss sich allerdings für 15 Minuten vom Ort fern halten
§2 Abs.12
Schussankündigung
-Ein Beispiel für einen Schusscall lautet: "Hände hoch oder es knallt!".
-Ein Schusscall gilt fünfzehn Minuten und eine Reaktionszeit von min. 2 Sekunden muss gegeben sein.
- Eine Beleidigung ist kein Grund um direkt jemanden Umzuschießen, sollte es öfter vor kommen ist es dann akzeptabel
§2 Abs.13
Drive-Bys von Fahrzeugen auf Personen ist erlaubt!
§2 Abs.14
Vergewaltigungen und Misshandlungen sind im RP strengstens verboten! Hinzu dürfen keine Schwangerschaften, Religionen, Behinderungen und terroristisch veranlagte Roleplays durchgeführt werden.
§2 Abs.15
Sobald man stabilisiert ist, darf man am Boden reden. Doch denke daran, dass du verletzt bist, spiele es aus.
§2 Abs.16
(1) Korruption ist erlaubt sofern keine Staatswaffen raus gegeben werden.
(2) Korruption muss ingame Ausgespielt werden und hat im support nichts zu suchen!
§2 Abs.17
(1) Cop Baiting und Gang Baiting ist strengstens untersagt und wird mit einem Ban bestraft!
(2) Ein Raub wie Ladenraub, Juwelier, oder Ähnliches darf nur gestartet werden, wenn dieser gezielt durchgeführt wird. Direkt den Raub wieder beenden wird sanktioniert.
§2 Abs.18
(1) Maskierte Personen dürfen nicht wiedererkannt werden, wenn sie nicht die gleiche Kleidung anhaben.
(2) Des Weiteren dürfen Spieler nicht anhand ihrer Stimme wiedererkannt werden.
§2 Abs.19
Das Erfinden von Gegenständen, die es nicht im Spiel gibt, ist verboten. Dinge, die von FiveM oder GTA V so sind, müssen ausgespielt werden.
§2 Abs.20
Das Benutzen und Besitzen von Waffen einer Staatsfraktion als Zivi oder Mitglied einer Bad/Neutralen Fraktion ist verboten.
§2 Abs.21
(1) Man darf Personen nur mit triftigem Roleplay Hintergrund ausrauben. Aus reinem finanziellen Interesse ist es nicht gestattet.
Als Hintergrund zählen:
- Handel mit illegalen Gegenständen (z.B Schwarzgeld, Waffen, Drogen).
- Waren, die auf der Fraktion besetzten Route gefarmt werden können (Beispiel: Gehört deiner Fraktion die Weed Route, dürfen Weed und Joints abgezogen werden.)
- Ein offizieller Krieg zwischen zwei Parteien.
- Starke Auseinandersetzungen, bei denen Leute entführt oder die eigene Partei aktiv durch Waffengewalt angegriffen wurde.
(2) Spieler, die kooperieren, dürfen nicht getötet werden.
§2 Abs.22
(1) Es darf niemand gezwungen werden, sich auszuziehen.
(2) Ausnahme davon ist das GangRP [Farbe ausziehen]
§2 Abs.23
(1) Das Klauen von Gegenständen aus Kofferräumen ist untersagt.
(2) Als RP Hintergrund gelten staatliche Kontrollen.
(3) Spieler dürfen nicht gezwungen werden, den Kofferraum zu öffnen.
§2 Abs.24
Sobald man bei einer Partei den Ansatz sieht, dass sie eine Mauer ziehen und aussteigen wollen, ist es verboten in diese reinzupitten.
§2 Abs.25
(1) Leichenschändung und das Reden mit Leichen ist strengstens untersagt.
(2) Das Abspielen von Musik und das provozieren bei Leichen ist verboten.
(3) Bilder sowie Videos von Bewusstlosen Personen ist verboten.
§2 Abs.26
(1) Es ist verboten, als Zivilist aggressiv gegen eine Fraktion vorzugehen.
(2) Als Zivilist ist es besonders untersagt, einen Call von einer Fraktion oder anderen Zivilisten zu provozieren. Als Provokation gilt auch sinnloses Beleidigen und Pitten.
(3) Zivilisten ist es maximal gestattet, sich zu verteidigen. Es sei denn die Fraktion provoziert
§2 Abs.27
-Zivilisten dürfen maximal in einer Gruppe von 4 Personen zusammen agieren.
-Die Zivilisten brauchen mindestens (3 Merkmale Hose, Maske, Oberteil).
§2 Abs.28
Das Fesseln eines Spielers muss ebenfalls angekündigt werden und diese müssen stets von hinten angebracht werden.
§2 Abs.29
Das Einparken von Fahrzeugen in einer laufenden Verfolgung oder Kampfhandlung ist untersagt.
§2 Abs.30
(1) Das Weiterfahren eines Fahrzeuges ist ab 2 platten Reifen untersagt, es sei denn du schützt dein Leben.
(2) Das Weiterfahren mit einem Fahrzeug in dem Zustand “Totalschaden”, ist untersagt.
§2 Abs.31
Mediziner dürfen nicht in laufenden RP Situationen eingreifen. Nach der Situation entscheidet die Gewinnerpartei, wer zuerst hochgeholt werden darf. Die Anweisungen der Gewinnerpartei müssen vom Mediziner folge geleistet werden.
§2 Abs.32
Ein Supporter sollte wenn möglich erst nach Ablauf einer RP Situation gerufen werden.
§2 Abs.33
Das OOC reden IC ist strengstens untersagt.
§2 Abs.34
(1) Das Hinweisen auf das Regelwerk, sowie mit dem Support zu drohen, während einer RP Situation ist verboten.
(2) Auch Sätze wie "Hab ich auf Dashcam, Ich habe eine Handyaufnahme" sind nicht erlaubt.
§2 Abs.35
Jedes Mitglied einer Staatsfraktion ist verpflichtet, sich bei Nachfrage eindeutig mit einer Dienstnummer oder einem Codenamen zu identifizieren. Die Verweigerung wird sanktioniert.
§2 Abs.36
(1) AFK Farmen ist verboten, eine maximale Abwesenheit von 5 Minuten ist erlaubt.
(2) Das Farmen und das Gleichzeitige im Kofferraum sein, zählt unter Bug Abuse.
§2 Abs.37
Es ist verboten, sich als eine offizielle Fraktion auszugeben, in der man kein Mitglied ist.
§2 Abs.38
Das Betreten einer Hood, Anwesen einer Fraktion ist eine automatische Schussankündigung (Die jeweilige Fraktion oder Besitzer des Gebiet).
§2 Abs.39
Teammitglieder im A-Duty sind im RP zu ignorieren.
§2 Abs.40
Unnötiges gepitte von Fahrzeuge ist zu unterlassen.
§2 Abs.41
Das zinken ohne RP Hintergrund unter Fraklern ist untersagt
§2 Abs.42
Das Abfangen von Spielern am MD ist strengstens untersagt.
§2 Abs.43
Das Durchsuchen eines Spielers ist stets anzukündigen.
§2 Abs.44
(1) Das Klauen von Fahrzeugen ohne vernünftigen Roleplay-Hintergrund ist untersagt.
(2) Das Umlackieren und Ändern am Tuning von geklauten Fahrzeug ist untersagt.
§2 Abs. 45
(1) Der Besitz und das Sammeln von Metall ist nicht illegal.
(2) Die Verarbeitung zu Waffenteilen und das Besitzen davon ist illegal.
§2 Abs. 46
Das Benutzen von Emotes während eines Gefechts ist verboten.
§2 Abs. 47
(1) Es ist verboten, die Spray Funktion auszunutzen. Sprich, Spray’s, die nicht ins RP passen, sind zu unterlassen.
(2) Darunter zählen z.B. Beleidigungen etc. ohne Kontext. (Schwanz, …)
(3) Ebenso ist es untersagt, einen Satz durch mehrere Sprays zu bilden.
(4) Des Weiteren ist es untersagt, einzelne Personen zu beleidigen oder zu triggern. Lediglich dürfen die Sprays zur Provokation anderer Gruppierungen verwendet werden.
§2 Abs. 48
Das High-Team nimmt sich das Recht heraus, Spielernamen umzubenennen, wenn dies erforderlich ist.
§2 Abs. 49
(1) Ausgewählte Fahrzeuge dürfen bei einer Schießerei nicht mehr genutzt werden. (Imports jeglicher Art)
(2) Ausnahme, wenn man in einem der Fahrzeuge sitzt und einen Call erhält. Jedoch darf der Call nicht provoziert werden.
§2 Abs. 50
(1) Wenn man beabsichtigt, den Fitnessbereich Vespucci zu besuchen, so müssen Fahrzeuge eingeparkt werden, um das Fahrzeugaufkommen am Fitnessbereich Vespucci zu verringern.
(2) Wenn man beabsichtigt, den Pier zu besuchen, müssen jegliche Fahrzeuge eingeparkt werden, um das Fahrzeugaufkommen am Pier zu verringern. Sämtliche Fahrzeuge beim Angeln sind verboten!
§2 Abs. 51
Das Weitergeben von "Ingame Gegenständen" oder "Ingame Geld" wegen OOC Anlässen, wie beispielsweise Fahrzeug-Lizenzen oder Ähnlichem, ist strengstens untersagt.
§2 Abs. 52
Es müssen im SG mind. 4 Mitglieder der eigenen Fraktion eingesperrt sein oder der jeweilige 12er der Fraktion, um eine Geiselnahme mit dem Zweck, die Inhaftierten zu befreien, starten zu können.
§4 Abs.1
Unter Staats - und Neutrale Fraktionen zählen siehe #🔖︱aktuelle-fraktion im Discord
§4 Abs.2
Das LSPD hat eine Mitglieder Grenze von 50 Mitgliedern.
Rekruten sind von dieser Regel ausgenommen (Rekruten Limit 10)
§4 Abs.3
Das FIB hat eine Mitglieder Grenze von 15 Mitgliedern.
§4 Abs.4
Die Army hat eine Mitglieder Grenze von 50 Mitgliedern.
Rekruten sind von dieser Regel ausgenommen (Rekruten Limit 20)
§4 Abs.5
Das LSSD hat eine Mitglieder Grenze von 15 Mitgliedern.
§4 Abs.6
Staatsfraktionen dürfen nur die für sie vorgesehenen Waffen equipen. Außerdem dürfen Bad Fraktionen keine Waffen und anderen Staatseigentum entwenden!
§4 Abs.7
Staatsfraktionen ist es nicht erlaubt aggressiv gegeneinander zu agieren. Sollte ein Konflikt zwischen den Staatsfraktionen entstehen so klären die Ranghöchsten der Parteien dies Mündlich !
§4 Abs.8
Das unverhältnismäßige Verteilen von Strafakten um den Personen IC sowie OOC zu schaden, ist strengstens untersagt und wird mit einem permanenten Bann bestraft.
§4 Abs.9
Korruption ist untersagt. Zivil repräsentiert Ihr auch den Dienst des PD´s/FIB´s oder der Army, sprich keine Illegalen Langwaffen oder Sonstiges mit sich führen.
§4 Abs.10
(1) Das Betreten von Sperrzonen ist auf eigene Gefahr einzugehen.
(2) Das PD/FIB/ARMY benötigt keinen Schusscall in der Sperrzone
Eine Sperrzone darf nicht aus einem in Bewegung gesetzten Flugobjekt/Fahrzeug eröffnet werden.
Sollte ein Call schon vorhanden sein, so darf eine Sperrzone auch aus einem Flugobjekt/Fahrzeug eröffnet werden.
§4 Abs.11
(1) Die Valkyrie der Army darf nur zurückschießen, sobald diese beschossen wird. Sobald die Schussfreigabe der Valkyrie erteilt ist darf diese auch den beschuss auf laufende Personen eröffnen.
(2) Die Valkyrie der Army darf nur unter folgenen Kriterien ausgeparkt werden:
1. Die Leitungsebene der U.S. Army ist als Geisel genommen
2. Das Fort oder das SG wird gestürmt
3. Zu kurzen Übungszwecken am Fort
§4 Abs.12
(1) Die Armybase ist eine permanente Sperrgebiet, wer diese Sperrzone betritt muss mit sofortigem Beschuss rechnen.
(2) Ebenso gilt das Staatsgefängnis + Parkplatz als permanente Sperrgebiet, gleiche Regelung.
(3) Das LSPD darf nach einer Verwarnung zum Tazer greifen, wenn nötig zur Waffe (zählt nicht als Schuss Ankündigung).
§4 Abs.13
Eine Haftzeit, für einen Spieler, darf maximal 120 Minuten betragen.
§4 Abs.14
(1) Das LSPD sowie das FIB dürfen in der Stadt uneingeschränkt zusammenarbeiten
(2) Die U.S Army sowie das LSSD dürfen im Norden uneingeschränkt zusammenarbeiten
(3) Eine weitere Staatsfraktion darf nur unter folgenden Kriterien hinzugezogen werden.
(a) Eine weitere Badfraktion mischt sich ein.
(b) Das Hinzuziehen einer weiteren Staatsfraktion darf nur über die Leitungsebene erfolgen.
§4 Abs.15
(1) Bei einem (Großen) Raub dürfen folgende Staatsfraktionen anfahren.
(2) Das LSPD fährt als erstes an (Wenn nötig darf das LSPD andere Staatsfraktion hinzuziehen werden).
§4 Abs.16
Bevor Razzien durchgeführt werden, muss ein Haftbefehl, Durchsuchungsbeschluss oder anderem Vorliegen und vom Chief of Police bestätigt worden sein.
§4 Abs.17
Gründe für Razzien können hierbei unterschiedlich sein.
Mehrfache Delikte gegen den Staat und eine gefüllte Akte haben.
Sofern mehrere Personen einer oder mehreren Leitungsebenen entführt wurden.
Bei Mehrfacher Sichtung illegaler Schusswaffen.
§4 Abs.18
(1) Bei einer Razzia gilt ein maximales Agierlimit von 25 Personen
(2) Sollte eine Staatsfraktion beim Start einer Razzia weniger als 15 Member online sein, so darf diese Staatsfraktion eine weitere Staatsfraktion mit maximal 10 Unterstützenden Kräften hinzuziehen. Die hinzugezogene Staatsfraktion muss nicht im Durchsuchungs bzw Haftbeschluss vorhanden sein.
(3) Um eine Razzia durchzuführen benötigt die jeweilige Staatsfraktion einen Leader.
(4) Während einer laufenden Razzia darf keine weitere Fraktion hinzugezogen werden.
§4 Abs.19
Bei Flüchten ins eigene Anwesen, Barrio und etc. gilt das Agierungslimit nicht, hierbei darf die volle Mannstärke des Staates genutzt werden.
Jedoch muss das Flüchten ins eigene Anwesen, Barrio etc. mit eigenen Augen gesehen werden und mit einem Clip bewiesen werden können.
Der Free Baseraid darf bis spätestens 10 Minuten nach der Flucht erfolgen.
§4 Abs.20
Sollte ein Beamter von Staatsfraktion A mit einem Beamten von Staatsfraktion B gemeinsam Streife fahren, so gilt der Beamte von Staatsfraktion A in diesem Zeitraum als Staatsfraktion B.
(a) Hierbei müssen keine Westen getauscht werden.
(b) Der Beamte darf in dem Zeitraum nicht seine eigene Fraktion zu einer Situation hinzuziehen.
§4 Abs.21
Mediziner/Feld Mediziner dürfen einer Razzia nicht beiwohnen, sondern erst am Ende hinzugezogen werden.
§4 Abs.22
(1) Es darf nicht aggressiv gegen eine neutrale Fraktion agiert werden.
(2) Sollte eine Neutrale Fraktion als Aggressor vorgehen, darf sich gegen Diese verteidigt werden.
§4 Abs.23
Beim Ausbluten eines Tatverdächtigen gilt dieser als Verstorben, daraufhin darf keine Akte mehr geschrieben werden.
§4 Abs.24
Sobald Staatsfraktionen bei geplanten Aktionen zusammen Agieren dürfen sie nur noch 1 Helikopter benutzen.
(1) LSPD 1 Helikopter (Ab 15 Personen darf das LSPD ein zweiten Helikopter hinzufügen.
(2) Army 1 Helikopter.
(3) FIB 1 Helikopter.
§4 Abs.25
(1) Bei einer Verhandlung zwischen Staatsfraktionen und Bad Fraktion steht das RP an erster Stelle
(2) Eine Verhandlung gilt erst nach folgenden Kriterien als GESCHEITERT
(a) Geiseln werden Umgebracht
(b) Auf mehrere Forderungen wird nicht eingegangen (Es sollte ein Kompromiss gefunden werden, von beiden Seiten)
(c) Absprachen zwischen den Parteien werden nicht eingehalten
(d) Es kommt zu weiteren Geiseln während der Verhandlung
(e) Sollte die Aggressive Partei die Passive Partei Angreifen
(3) Eine Stürmung darf erst nach GESCHEITERTER Verhandlung erfolgen
§5 Abs.1
Ein Globaler Durchsuchungsbeschluss muss IC bei der 01 vom LSPD eingereicht werden.
§5 Abs.2
(1) Damit ein globaler Durchsuchungsbeschluss in Kraft tritt, müssen mindestens einer aufgelisteten Punkte eingetreten sein
(2) Zwei durchgeführte Razzien bei einer Fraktion
(3) Die Beschuldigte Fraktion hat das LSMD, gestürmt
(4) Die Beschuldigte Fraktion hat mehrere Hochrangige Personen entführt
(Leitungsebene: LSMD, Army, LSSD, LSPD/FIB).
§5 Abs.3
Der globale Durchsuchungsbeschluss verfällt nach 48 Stunden.
§5 Abs.4
(1) Razzien/ Baseraids sind in dieser Zeit alle 24 Stunden einmal erlaubt
(2) Diese darf nur von der Partei geführt werden welche den globalen Durchsuchungsbeschluss beantragt hat
(3) Die Erst Partei bei der Staatsfraktion darf sich eine Fraktion mit 15 Mitgliedern dazu ziehen
(4) Der Badfraktion ist es gestattet einmal in 24 Stunden entweder das LSPD LSSD Army oder das FIB zu Raiden
(5) Sollte die Badfraktion eine Staatsfraktion Raiden so darf die Staatsfraktion sich eine andere Staatsfraktion hinzuziehen
(6) Das Schießen ohne Call ist bei einem Base Raid erlaubt
(7) Das Flüchten in das eigene Anwesen/Hood/Barrio/Gebäude/Gefängnis oder anderem gilt als Free Baseraid.
§5 Abs.5
(1) Sofortige Durchsuchungen bei Antreffen der Badfraktion sind gestattet.
(2) Die beschuldigte Partei darf von jeder Staatsfraktion ohne Hintergrund durchsucht werden.
§5 Abs.6
Die beschuldigte Fraktion darf sich nicht umziehen, sondern muss erkenntlich bleiben.
§6 Abs.1
Das SG (Sicherheitsgefängnis) kann nur mit einer Anwesenheit von mindestens 8 Soldaten/Polizisten vor Ort gestürmt werden.
§6 Abs.2
(1) Um ein SG erfolgreich zu stürmen, muss einer der 3 Kriterien eingetroffen sein, um dieses überhaupt stürmen zu dürfen.
(2) Es müssen im SG mind. 5 der eigenen Fraktion eingesperrt sein.
(3) Ein gesuchter Soldat/ Polizist/ Mediziner/ Agent/ Richter versteckt sich im SG.
(4) Wenn man im Krieg mit der Army ist.
§6 Abs.3
Sobald ein Mitglied der jeweiligen Fraktion auf dem SG Gelände (Parkplatz gilt auch als SG Gelände) liegt, müssen die Rechte nicht vorgelesen werden.
§6 Abs.4
Eine Stürmung gilt nicht als OOC-Zone, heißt Beleidigungen nur in Rahmen und Gespräche nur im IC führen.
§6 Abs.5
Das SG gilt im Normalfall als Sperrzone, sofern eine Stürmung passiert, gilt auch der Parkplatz als Sperrzone.
§6 Abs.6
Verhandlungen sind während einer Stürmung im SG gestattet, bereits Inhaftierte dürfen als Geisel genommen werden.
§6 Abs.7
Das Server- und Fraktions-Regelwerk tritt während einer Stürmung trotzdem nicht außer Kraft, ausgenommen von den oben genannten Regelungen.
§7 Abs.1
Es dürfen nur bestimmte Routen durch staatliche Fraktionen gestürmt werden, hierbei gilt nur Weed, Meth, Koks und die Waffenroute sowie Schwarzmarkt.
§7 Abs.2
Eine Route darf maximal 7x in der Woche gestürmt werden und maximal eine am Tag.
§7 Abs.3
(1) Staatliche Fraktionen haben das Recht diese zu Observieren, dennoch dürfen diese vor Ort, wenn keine Stürmung erfolgt, weder Verhaften, schießen, noch gegen eine Fraktion entgegenwirken.
(2) Der Beschuss darf erst erfolgen, sofern das eigene Leben in Gefahr ist.
§7 Abs.4
Bei einer Stürmung dürfen maximal 2 Staatsfraktionen und/oder nur Spezialeinheiten agieren, die erst Partei hierbei ist immer die Delta Force oder das DOA.
§7 Abs.5
(1) Verhaftungen von mindestens 3 Gangler einer bestimmten Fraktion auf dem Weed oder Meth Feld dürfen im RP weiter benutzt werden.
(2) Hierbei ist der Terroristen Status sowie Razzien nicht davon ausgeschlossen.
§7 Abs.6
(1) An das Fraktions Regelwerk, wie auch an dem Server Regelwerk muss man sich strikt halten.
(2) Ausnahme ist hierbei wenn etwas widersprüchliches im Drogenstürmungs Regelwerk steht, wird diese Regel bei einer Stürmung überschrieben.
§7 Abs.7
(1) Nur mit mehreren schwerwiegenden Gründen, darf eine Route gestürmt werden.
(2) Hierbei kann es der vermehrte Ausbruch von Drogen oder Verhaftungen mit Drogen sein.
§7 Abs.8
Die Sammelstation, der Verarbeiter wie auch der Verkäufer gelten alle als “Route”, heißt diese dürfen im selben Moment auch gestürmt werden.
§7 Abs.9
Eine Stürmung und Festnahme vieler Gangler aus einer Fraktion, darf im nachhinein im RP verwendet werden, heißt Razzien bei der jeweiligen Fraktion sind danach gestattet.
§7 Abs.10
Eine Stürmung gilt nicht als OOC-Zone, heißt Beleidigungen nur in Rahmen und Gespräche nur im IC führen.
§7 Abs.11
(1) Das FIB, das DOA, wie auch die Navy Seals können ohne Einschränkungen auf den Routen agieren.
(2) Das FIB darf eine Route pro Woche Stürmen.
(3) Das DOA darf mehrere Route pro Woche Stürmen.
(4) Die Navy Seals darf zwei Routen pro Woche Stürmen.
§9 Abs.1
(1) Eine Fraktion darf maximal 2 Camper pro Restart angreifen.
§9 Abs.2
(1) Der Camper darf nur auf dem weiß markierten Straßen der Map gesetzt werden oder bei realistischen Anfahrtsmöglichkeiten. Berge, Flüsse, Innenräume von Gebäuden, Fußwege und nicht Straßen ähnliches gelten nicht.
(2) Der Camper darf nicht am Fraktionsanwesen ( + 1500m) gesetzt werden.
§9 Abs.3
Der Camper darf nicht durch Fahrzeuge oder anderem von seinem Ort weggestoßen werden.
§9 Abs.4
Der Camper darf nur von der eigenen Fraktion bewegt werden!
§9 Abs.5
Bei einem Camper darf nur mit einer Mitgliederzahl von 10 Membern teilgenommen werden.
§9 Abs.1
(1) Ein Konflikt entsteht nach einer nicht erfüllten Forderung, mehrmaligem Zinken und vor dem Kriegsvertrag.
(2) Jede Gestellte Forderung muss mit Clip widerlegt werden können!
(3) Ein Konflikt muss sobald die gestellte Forderung nicht erfüllt wurde im Frakdiscord angemeldet werden!
(4) Der Grund/Die Situation, weshalb die Forderung gestellt wurde, muss ebenso als Clip vorliegen um eine Forderung stellen zu können. Dieser Clip muss auf Anfrage während des Konflikts zu jeder Zeit vorgezeigt werden können.
§9 Abs.2
(1) Man hält sich dennoch an jede Regel beim Fraktion Regelwerk wie auch Server Regelwerk.
(2) Ausnahme, wenn die Regel in dem Konflikt Regelwerk die Regel überschreibt.
§9 Abs.3
Sofern die Partei die die Forderung gestellt hat zinkt, ist die gestellte Forderung hinfällig.
Die Partei der die Forderung gestellt wurde muss das Zinken mit einem Clip beweisen
können.
§9 Abs.4
(1) Schusscalls sind trotzdem von nöten, außer bei großen Streetfights. Diese gelten bereits ab 10 gegen 10.
(2) Schusscalls müssen mit einem Clip widerlegt werden können !
(3) Bei einem offensichtlichen Baseraid wird kein Call benötigt !
§9 Abs.5
Bei einem Konflikt dürfen beide Parteien ausschließlich Fraktionsautos benutzen.
§9 Abs.6
Alle Kampfhandlungen in einem Konflikt müssen aufgenommen und für mindestens 3 Tage aufbewahrt werden.(Verstoß dieser Regel wird mit einem Permanenten Bann geahndet)
§9 Abs.7
(1) Zu jedem Zeitpunkt in einem Konflikt muss die eigene, wie auch Gegner Partei dauerhaft erkenntlich sein, daher sind nur einheitliche Outfits gestattet.
(2) Ausnahme hierbei, wenn es sich um ein Teil des Outfits handelt damit man beispielsweise Caller mit dem Backstep unterscheiden kann.
§9 Abs.8
(1) Der Konflikt endet mit der erfüllten Forderung.
(2) Sollte der Konflikt sich über die dritte Forderung hinaus ziehen, muss von der Partei, welche die vierte Forderung stellen möchte, ein Kriegsvertrag eingereicht werden. Ab hier tritt das normale Kriegsregelwerk in Kraft.
§9 Abs.9
(1) Jede Partei darf nur mit 15 Mitgliedern in einem Konflikt agieren.
(2) Während eines Konflikts dürfen keine weiteren Mitglieder in die Fraktion eingeladen werden. Diese Regelung gilt ab dem Stellen der Forderung.
§9 Abs.10
(1) Sollte sich eine Fraktion in einem Konflikt befinden, so darf an diese Fraktion von einer dritten Partei keine weitere Forderung gestellt werden, solange der Konflikt anhält.
(2) Sollte eine, sich im Konflikt befindende, Fraktion aggressiv gegen eine andere handeln, kann eine Forderung an Diese nach Abschluss des Konflikts gestellt werden.
(3) Diese Regel verfällt, sofern die Fraktion, welche sich im Konflikt befindet, mehrfach aggressiv gegen eine Dritte Partei handelt.
§11 Abs.1
(1) Konflikte zwischen Bad Fraktionen müssen zuerst verbal geklärt werden. Es sei denn, es bestehen genügend Gründe (Pitten oder Beleidigen zählen darunter nicht).
Wir behalten uns vor dies zu sanktionieren.
(2) Ausnahmen sind hierbei schwerwiegende Gründe, die zu einem Baseraid führen können. Folgende Ausnahmen werden als legitim anerkannt einen Baseraid auszuführen:
Nicht Bezahlen einer Forderung.
Die Einnahme der Route.
Das mehrmalige Zinken.
§11 Abs.2
(1) Basecamp ist strengstens verboten.
(2) Nachdem ein Baseraid gelungen ist, darf die Gewinnerpartei nach dem Hochholen nur 30 Minuten lang das Anwesen belagern.
§11 Abs.3
Forderungen müssen realistisch gehandhabt werden. (Maximal 30% mehr als das verlorene Gut)
§11 Abs.4
Forderungsgründe dürfen nicht aufgrund von Pitten oder das einmalige Beleidigen gestellt werden.
Folgende Gründe werden als legitim anerkannt eine Forderung zu stellen:
Mehrmaliges Zinken
Mehrmaliges respektloses Verhalten der Gegenpartei
Kampf der Maske/ Farbe
Nach einem verlorenen geplanten Kampf (mind. 1 Überlebender)
§11 Abs.5
(1) Nach einem gelungenen Baseraid, wenn die Verlierer Partei gezinkt wurde, dürfen keine Forderungen gestellt werden im Sinne von Items.
(2) Ausnahmen sind hierbei bereits gestellte Forderungen.
§11 Abs.6
Zivilisten ist es nicht gestattet eine Fraktion zu baseraiden, da kein RP Strang möglich ist aufzubauen.
§11 Abs.7
(1) Nachdem mindestens 80% liegt und dabei ausgeblutet sind, hat die Partei komplett verloren.
(2) Die Verlierer Partei können den RP-Strang dennoch weiter fortführen, die Gewinnerpartei nicht.
§11 Abs.8
(1) Das Flüchten in den Gangwar sowie in das FFA fällt unter RP-Flucht und ist während eines Baseraids untersagt. Wir behalten uns vor dies zu Sanktionieren.
(2) Man darf eine Partei, nachdem sie aus einem GW kommt, erst nach einer Vorbereitungszeit von 10 Min Baseraiden.
§11 Abs.9
Das LSPD darf nur mit einem triftigen RP-Hintergrund gestürmt werden. (Ein Kollege in Haft zählt nicht)
§11 Abs.10
Die Army darf nur unter den folgenden Aspekten angefunkt werden:
Es befindet sich eine Geisel der Army bei der Gegenpartei.
Das LSPD ist nahezu komplett gefallen.
Das DOJ oder das LSMD wird gestürmt.
Eine ganze oder der Großteil einer Leitungsebene von einer Staatsfraktion wurde entführt.
§11 Abs.11
Bei einem Baseraid oder einer Razzia darf nicht in ein vorhandenes Interior/MLO geflüchtet werden, dies
gilt für alle Badfraktionen sowie Staatsfraktionen.